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Stand: Oktober 2026

Barrierefreie Website: Pflicht für wen? (BFSG)

Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt, fragen sich viele Betriebe: Ist eine barrierefreie Website jetzt Pflicht für mich? Die kurze Antwort lautet: für viele nicht, für manche schon. Hier steht, worauf es ankommt. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Was das BFSG regelt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei nutzbar sind. Für Websites geht es vor allem um den elektronischen Geschäftsverkehr: Wer über seine Website Verträge mit Verbrauchern schließt, etwa in einem Online-Shop oder über eine Online-Buchung, ist betroffen.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Viele Handwerksbetriebe fallen darunter.

Was das für eine reine Informationsseite bedeutet

Eine Website, die Ihren Betrieb vorstellt, Leistungen zeigt und ein Kontaktformular hat, ist nach überwiegender Lesart kein elektronischer Geschäftsverkehr. Sie fällt damit nicht unter das BFSG. Anders kann es aussehen, sobald Kunden über die Seite verbindlich buchen oder bestellen.

Unabhängig von der Pflicht: Eine barrierefreie Website ist für alle leichter zu lesen, gerade auf dem Handy, bei Sonne oder für ältere Kunden. Und Suchmaschinen verstehen sie besser.

Was ich bei vial.digital tue

Bei jeder Änderung prüfe ich die automatisch prüfbaren Kriterien der WCAG 2.1 AA, zum Beispiel Kontraste, Bildtexte, Überschriften und die Bedienung per Tastatur. Eine Änderung geht nur online, wenn sie diese Prüfung besteht. Das ersetzt keine vollständige Prüfung durch Fachleute, schließt aber die häufigsten Fehler aus.

Prüfen Sie Ihre Seite

Der kostenlose Website-Check zeigt Ihnen in einer Minute, wo Ihre jetzige Website bei der Barrierefreiheit steht, neben Google und Datenschutz.

Ob das Gesetz für Ihren Betrieb gilt, beantworten Gesetz, Kammer und Anwalt verbindlich. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit erklärt die Regeln ausführlich.

Quellen

Häufige Fragen

Ab wann muss eine Website barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr wie Online-Shops und Online-Buchungen.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob das auf Ihren Betrieb zutrifft, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Kammer oder einer Anwältin.

Muss meine reine Informationswebsite barrierefrei sein?

Eine Website, über die keine Verträge geschlossen werden, fällt nach überwiegender Lesart nicht unter das BFSG. Barrierefrei zu bauen lohnt sich trotzdem, und beim Neubau kostet es kaum mehr.

Wie teste ich meine Website auf Barrierefreiheit?

Einen ersten kostenlosen Eindruck gibt der Website-Check von vial.digital. Er prüft automatisch prüfbare Kriterien. Eine vollständige Prüfung ersetzt das nicht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für IT-Recht oder Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n.